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Party Pass

Party Pass

Der PartyPass ist ein "Ersatzausweis", der von Veranstaltern zur Umsetzung des Jugenschutzgesetzes einbehalten werden darf.

 

Der Partypass schließt eine Lücke, die das neue Personalausweisgesetz geschaffen hat: Die neuen Personalausweise dürfen nicht mehr einbehalten werden, sie müssen bei den jeweiligen Inhabern bleiben. Erschwerend kommt hinzu, dass auch keine Kopien der Ausweise mehr angefertigt werden dürfen.

 

Damit ist für Veranstalter, die das Jugendschutzgesetz verantwortungsvoll umsetzen wollen, ein Problem entstanden: Bisher war es üblich, die Ausweise einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Minderjährigen bei einer Veranstaltung zu behalten. Dadurch war eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Anwesenheitszeiten, die das Jugendschutzgesetz vorgibt, eingehalten werden.

Der PartyPass schließt diese Lücke nun: Er wird anstelle des Personalausweises abgegeben und am Ende der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Personalausweis muss aber trotzdem immer mitgeführt werden, denn die Einlasskontrolle bei der Veranstaltung muss die Angaben des PartyPass mit denen des Personalausweises vergleichen. Stimmen diese nicht überein ist die Eingangskontrolle berechtigt, den Partypass einzubehalten und den Zugang zu verweigern.

 

Quelle: partypass.de

 

Downloaden kannst du den Party Pass HIER.