Jugendarbeitfreistellungsgesetz
Das Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) dient der Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Jugendarbeit ist oftmals auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer angewiesen. Um ausreichend engagierte Jugendleiterinnen und Jugendleiter für Veranstaltungen oder Aktionen zur Verfügung zu haben bedarf es einer Freistellung beim Arbeitgeber.
Nähere Informationen zum JArbFG gibt es im Merkblatt des BJR: Merkblatt Freistellung Jugendarbeitfreistellungsgesetz
Der Antrag auf Freistellung kann hier heruntergeladen werden und ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Eine Kopie des Antrags ist dem BJR zuzusenden.
Freistellungsantrag Jugendarbeitfreistellungsgesetz