Antrag auf Zuschussgewährung aus Mitteln des Kreisjugendrings Lindau (B)
Ein sorgfältiges und gewissenhaftes Ausfüllen des Antrags ist erforderlich, da es sich um öffentliche Gelder handelt, die vom Landkreis Lindau (B) für die Jugendarbeit bereitgestellt werden. Die endgültige Bearbeitung von Anträgen kann deshalb nur dann erfolgen, wenn alle geforderten Unterlagen (siehe Richtlinien) dem Antrag vollständig beigefügt sind.
Der/die Jugendleiter:in verpflichtet sich, eigenverantwortlich die Bestätigung der Teilnehmenden bzgl. der Datenschutzrichtlinien im Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung einzuholen.